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6/29/2011 | News DE
Österreich: Festsetzung maximal erlaubter CO2-Emissionen sorgt für Einsatz von solarer Warmwasserbereitung

In Salzburg und in der Steiermark sind erstmals neue Bautechnikverordnungen in Kraft, die den Einsatz von Solarwärme oder den Einsatz von anderen erneuerbaren Energieträgern bei der Warmwasserbereitung in Neubauten vorschreiben. Ausnahmen gelten beim Bezug erneuerbarer Fernwärme.

Wichtig ist der Nachweis der CO2-armen Wärmeversorgung. Ausnahmen bestehen, wenn eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder eine ganzjährige hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung vorliegt. Eine Ausnahmeregelung ist allerdings auch über einen Nachweis zu erwirken, der den Einsatz erneuerbarer Energien als nicht wirtschaftlich belegt. In Salzburg wurden die Anforderungen an Neubauten über Wärmeverluste hinaus um passive Solargewinne und maximal erlaubte CO2-Emissionen der Heizung erweitert. Ein Öl- oder Gaskessel ohne thermische Solaranlage ist damit faktisch ausgeschlossen.
 
Quelle:  SONNE, WIND & WÄRME 30.05.2011: Österreichisches Baugesetz - Festsetzung maximal erlaubter CO²-Emissionen sorgt für Einsatz von solarer Warmwasserbereitung, www.bva-solar.de