Durch die hohe Komplexität des Bebauungsplanverfahrens gibt es in Deutschland zu wenig Flächen, die für solare Wärmenetze genutzt werden können. Bene Müller, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der solarcomplex AG in Süddeutschland, vertritt daher die Meinung, dass erneuerbare Wärmenetze und -anlagen nach Paragraph 35 des deutschen Baugesetzbuchs privilegiert werden sollten. Ohne diese Änderung sei eine Dekarbonisierung des Wärmesektors nicht möglich.

Herr Bühler von der Firma Ritter XL sagte in einem Interview: „Der deutsche Markt für solare Nahwärme könnte durchaus größer sein, wenn genügend Flächen zur Verfügung stehen würden.“ Stimmen Sie ihm zu?
Müller:
Ja, sicher. Aber grundsätzlich sind genügend Flächen vorhanden, sie sind nur nicht leicht verfügbar. Die Flächen für große Solarwärmeprojekte müssen in unmittelbarer Nähe zu bebauten Gebieten gefunden werden. Landwirtschaftliche Flächen konkurrieren bereits mit Bauland. Hinzu kommt, dass solare Wärmenetze oder die Infrastruktur zur regenerativen Wärmeerzeugung generell nicht privilegiert sind.

Was würde eine Privilegierung bedeuten und wie könnte diese realisiert werden?
Müller:
Der Paragraph 35 des Baugesetzbuchs führt alle Vorhaben auf, die bei der Planung im Außenbereich privilegiert werden können. Alle Bauvorhaben zur allgemeinen Versorgung mit Strom sind in diesem Paragraphen enthalten. So wurde auch die Windkraft im Jahr 1997 hinzugefügt.
Hier sind politische Entscheidungsträger auf Bundesebene gefragt, allgemeine regenerative Wärmeversorgungssysteme mit einzubeziehen. Für Planer würde dies bedeuten, dass zwar weiterhin eine Baugenehmigung benötigt wird, aber kein Bebauungsplanverfahren vorgeschaltet werden muss. Diese Hürde muss unbedingt abgebaut werden.

Mit welchen Aufgaben sind Planer konfrontiert bei einem Bebauungsplanverfahren?
Müller:
Das Bebauungsplanverfahren ist äußerst komplex. Es umfasst Blendgutachten, Umweltaspekte und die langwierige Prüfung von Alternativen. Letzteres ist besonders hinderlich, weil man froh sein kann, überhaupt einen geeigneten Standort gefunden zu haben. Der Nachweis, dass der Standort besser ist als andere, auch wenn diese rein fiktiv sind, ist eine unnötige Hürde. Wenn Fernwärmesysteme zum Standard werden sollen, müssen die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

Kennen Sie diese Schwierigkeiten auch bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windkraftanlagen oder Photovoltaik?
Müller:
Ja, auch da gibt es Schwierigkeiten, aber die Situation ist anders, denn bei Photovoltaik und Windkraftanlagen gibt es mehr Freiheit bei der Standortwahl. Ein Solarkollektorfeld muss immer in der Nähe des Wärmenetzes errichtet werden, um die Verluste in den Anschlussleitungen zu minimieren.

Trotz dieser Planungshürden betreibt solarcomplex inzwischen 18 CO2-optimierte Wärmenetze in Deutschland. Was ist Ihr Erfolgsrezept?
Müller:
Wir haben inzwischen viele Referenzprojekte, das hat sich bei Bürgermeistern und Gemeinderäten herumgesprochen. Oft bekommen wir ein Folgeprojekt aus einer Nachbarstadt, wenn das Wärmenetz in der Nachbargemeinde erfolgreich in Betrieb ist. Aber auch die wirtschaftlichen Argumente sind wichtig. Wir erheben keinen Baukostenzuschlag, das heißt, jeder Wärmekunde kann kostenlos an das Wärmenetz angeschlossen werden, und wir bieten wettbewerbsfähige Preise für die Wärme.

Wie erreichen Sie trotz der hohen Investitionskosten günstige Wärmepreise?
Müller:
Meistens nutzen wir Abwärme aus Biogasanlagen, die wir von den Landwirten kostenlos erhalten. Die Betreiber der Biogasanlagen erhalten einen höheren KWK-Bonus, wenn die Abwärme genutzt wird. In Wärmenetzen ohne Abwärmepotenzial haben wir Solarthermieanlagen integriert, die ebenfalls Wärme zu einem stabilen Preis von 2,5 ct/kWh liefern, was immer noch sehr günstig ist. Man darf nicht vergessen, dass etwa die Hälfte der Wärmekosten von den Kapitalkosten für die hohen Investitionen in das neue Wärmenetz abhängt. Für jedes Nahwärmenetz werden mehrere Millionen Euro in den Boden vergraben!

Was genau ist denn Ihr Geschäftsmodell?
Müller:
Wir planen, bauen und betreiben ein Wärmenetz in einer Gemeinde. Die Grundlage dabei bildet ein Konzessionsvertrag, den wir mit der jeweiligen Gemeinde abschließen. Anschließend versorgen wir so viele Gebäude wie möglich, unter anderem auch öffentliche Gebäude, mit erneuerbarer Wärme. Niemand ist verpflichtet, sich an das Netz anzuschließen, wir müssen einfach wirtschaftlich attraktiv sein. Natürlich schließen wir mit möglichst vielen Kunden Wärmelieferungsverträge ab, bevor wir mit den Bauarbeiten beginnen.

Das Interview wurde von Bärbel Epp durchgeführt.

Quelle und kompletter Artikel: www.solarthermalworld.org (aus dem Englischen übersetzt)

Bild: Solarcomplex