• Erneuerbare-Energien-Richtlinie,
• Energieeffizienzrichtlinie,
• Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
• Richtlinie zum Elektrizitätsmarkt,
• Richtlinie zur Vorbereitung auf Risiken im Energiesektor,
• Richtlinie zur Regierungsführung.
Ein erklärtes Ziel der Kommission ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien auf der lokalen Ebene anregen. Die Rechte von Prosumenten will sie stärken. Es soll leichter werden, auf dem eigenen Gebäude Energie zu erzeugen und auch im eigenen Viertel mit anderen Energie zu teilen. Mieterstromprojekte und genossenschaftliche Projekte sind im Interesse der Kommission. Für eine quartiersbezogene Energieversorgung sollen auch Dritte als Dienstleister eingesetzt werden können.
Voranbringen will die Kommission im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auch das Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien. Bis 2030 soll deren Anteil an der jeweiligen nationalen Wärme- und Kälteversorgung jährlich um 1 Prozentpunkt steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Lieferanten von Treibstoffen zu Maßnahmen heranziehen können – das könnte zum Beispiel eine finanzielle Abgabe auf fossile Energien im Wärmebereich bedeuten.
Auch sollen lokale Erzeuger von regenerativer Wärme künftig das Recht erhalten, in lokale Wärmenetze einzuspeisen. Das derzeitige Monopol der Betreiber von Wärmenetzen, ihre Kunden ausschließlich mit Wärme aus den eigenen Anlagen beliefern zu dürfen, würde also aufgebrochen. Von den Details wird es jedoch abhängen, wie dann die Investition in Wärmenetze abgesichert werden kann. Manches Stadtwerk wird zurückhaltender investieren, wenn zudem jeder Hausbesitzer vom derzeit häufig bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang dank europäischer Richtlinie befreit wäre – sofern die Energieerzeugung im eigenen Haus effizienter erfolgt als durch die Wärmelieferung. Genau diese Option will die Kommission für Hausbesitzer vorsehen.
In jedem Fall würde die von der Kommission vorgesehene Maßnahme in der Erneuerbare-Energien-Richtlinien ganz neue Geschäftsmöglichkeiten für Erzeuger von regenerativer Wärme eröffnen, wenn ihnen die Wärmenetze generell diskriminierungsfrei offenstehen sollen. So sind große solarthermische Anlagen häufig bereits eine wirtschaftlich nutzbare Alternative zu Öl- und Gaskesseln. Die Betreiber von Wärmenetzen sollen lediglich dann den Zugang verweigern dürfen, wenn die Kapazitäten des Netzes bereits durch Wärme aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, aus hocheffizienter KWK oder aus der energetischen Nutzung von Abfällen ausgeschöpft sind.
Das Energiepaket der Europäischen Kommission ist hier zu finden.
Text: Andreas Witt